Familien-Hotel Villa Sano - Ihr familienfreundliches Gesundheitshotel im Ostseebad Baabe (Mönchgut) auf der Insel Rügen

Das Familienhotel Villa "Sano" ist ein Gesundheitshotel, das sich in bester Lage des Ortes knapp fünf Minuten zu Fuß vom feinen Sandstrand entfernt befindet. Wir bieten unseren Gästen verschiedene Unterkünfte. Sie können zwischen Einzel- und Doppelzimmern sowie Appartements und Familienappartements auswählen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit seiner Buchung bietet uns der Gast den Abschluss eines Vetrages verbindlich an. Die Annahme wird durch schriftliche Bestätigung unsererseits erklärt. Der Gast ist 14 Tage an seinen Antrag gebunden.
1.2. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Bezahlung

2.1. Der Aufenthalt wird nach der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Hotels abgerechnet.
2.2. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von zehn Prozent, mindestens aber 50 Euro fällig. Der gesamte Preis abzüglich geleisteter Anzahlung ist spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag zu leisten. Bei Abschluss des Vertrages weniger als vier Wochen vor Beginn des Aufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Reisebestätigung zur Zahlung fällig.

3. Aufenthalt

3.1. Die Wohneinheit steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Die Anreise erfolgt in der Regel bis 18 Uhr. Bei späteter Anreise ist das Hotel zu benachrichtigen, um die Anmeldung zu gewährleisten. Am Abreisetag kann die Wohneinheit bis 10 Uhr genutzt werden.

4. Rücktritt durch den Gast

4.1. Der Gast kann bis zum Beginn des Aufenthalts jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Hotel von seinem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, kann das Hotel Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen bzw. Aufwändungen verlangen.
Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwändungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Aufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die unten ausgewiesenen pauschal berechneten Kosten.
Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Gastes:
* Bis zum 45. Tag vor der Anreise zehn Prozent der in der Buchungsbestätigung für die Unterbringung ausgewiesenen Summe, jedoch mindestens 50 Euro.
* Bis zum 30. Tag vor der Anreise 20 Prozent.
* Bis zum 22. Tag vor der Anreise 40 Prozent.
* Danach 80 Prozent.

5. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

5.1. Das Hotel kann den Buchungsvertrag nach Beginn des Aufenthaltes kündigen, wenn der Gast oder in seiner Buchung aufgeführte Personen trotz Abmahnung durch ihr Verhalten andere Gäste gefährden oder sich sonst vertragswidrig verhalten. In diesem Fall ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwändungen sowie derjenigen Vorteile, welche das Hotel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, gerechtfertigt.
5.2. Wenn der Gast entgegen den Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird das Hotel ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf das Hotel berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 4 entsprechend.

6. Gewährleistung/Haftung

6.1. Sofern die Leistung nach diesem Vertrag mangelhaft ist, kann der Gast Abhilfe verlangen, vorausgesetzt, er hat den Mangel angezeigt. Das Hotel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
6.2. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn das Hotel eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
6.3. Für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder anderen Wertsachen oder die Beschädigung von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, wie insbesondere Fahrrädern oder Surfbrettern, haftet das Hotel beschränkt auf den dreifachen Mietpreis nur, sofern eine Schädigung aufgrund grob fahrlässigen Handelns des Hotels oder seiner Mitarbeiter beruht.
Zur Verringerung der im Falle eines Rücktritts entstehenden Unannehmlichkeiten und zur eigenen Absicherung des Gastes empfiehlt das Hotel den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit der Europäischen Reiseversicherung AG. Die Unterlagen für den Abschluss dieser Versicherung erhält der Gast zusammen mit der Buchungsbestätigung.
Diese Versicherung deckt die Aufwändungen des Gastes im Falle vorzeitigen Abbruches des Aufenthaltes im Hotel und die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle des Rücktritts von der Buchung vor Beginn des Aufenthaltes im Hotel.